Bei Begutachtung des technischen Zustands konnte festgestellt werden, dass die Schweinwerfer des Fahrzeugs verbotswidrig mit LED-Leuchtbändern beklebt wurden. Damit nicht genug, ergaben sich bei dem 27-jährigen Fahrer Verdachtsmomente hinsichtlich einer Betäubungsmittelbeeinflussung. Auch wenn der Fahrer einen Konsum abstritt, so konnte dieser mittels Drogenschnelltest nachgewiesen werden. Der Test lieferte den Nachweis für einen Cannabiskonsum. Die Weiterfahrt wurde untersagt und eine Blutprobe entnommen. Bei Bestätigung des Vortests durch die Rechtsmedizin muss der Fahrer mit einer Geldbuße von mindestens 500 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
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Fahrt unter Drogeneinfluss

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