Die Beamten erreichen gemeinsam mit dem ebenfalls informierten Rettungsdienst die Einsatzstelle und versorgen den Mann medizinisch.
Während der Maßnahmen erscheint der Eigentümer des Gartens vor Ort.
Die Beamten stellen fest, dass dieser augenscheinlich unter dem Einfluss von Betäubungsmittel steht und mit einem Personenkraftwagen die Einsatzörtlichkeit erreicht hat.
Der Garteneigentümer ist darüber hinaus nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis.
Er wird daher auf die Dienststelle verbracht um eine Blutprobe zu entnehmen.
Gegen ihn wird ein Strafverfahren aufgrund des Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
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Fahrt unter Drogen
