Im Rahmen der Verkehrskontrolle ergaben sich eindeutige Hinweise auf einen zeitnahen Betäubungsmittelkonsum. Der Fahrer wies dies zunächst von sich und schob die Auffälligkeiten auf eine Allergie. Ein durchgeführter Drogenschnelltest widerlegte den Vorwand und bestätigte die Verdachtsmomente der Beamten. Der Test lieferte den Nachweis für einen Cannabiskonsum. Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt und eine Blutprobe entnommen. Er wird sich nun in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren, welches ein Bußgeld von 500EUR und einen Monat Fahrverbot nach sich ziehen könnte, verantworten müssen.
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Fahrt unter Cannabiseinfluss

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