In der nachfolgenden Verkehrskontrolle ergaben sich Anzeichen für einen zeitnahen Betäubungsmittelkonsum bei dem 44-jährigen Fahrer des E-Scooters. Ein Drogenschnelltest bestätigte den Verdacht und reagierte auf die Stoffgruppe der Amfetamine. Dem Fahrer - welcher erst im August wegen eines gleichgelagerten Delikts auffällig wurde - wurde die Weiterfahrt untersagt und eine Blutprobe entnommen. Aufgrund der Wiederholungstat muss dieser nun mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 1000EUR rechnen.
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Fahrt unter Amfetamineinfluss

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