Bei der nachfolgenden Verkehrskontrolle des 17-jährigen Fahrers stellte sich heraus, dass kein aktueller Versicherungsschutz für den E-Scooter vorhanden war. Beim Fahrer allerdings ergaben sich Anzeichen für einen zeitnahen Betäubungsmittelkonsum. Trotz allem Leugnen bestätigte der Drogenschnelltest den Verdacht und reagierte positiv auf die Stoffgruppe THC (Cannabis). Dem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen und im Anschluss den Erziehungsberechtigten zugeführt.
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Fahrt ohne Versicherungsschutz, aber unter Cannabiseinfluss

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dpa