Der E-Scooter fiel den Beamten ins Auge, da an diesem kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Im Verlauf der Verkehrskontrolle konnte die Fahrerin zwar den gültigen Versicherungsschutz nachweisen, jedoch konnte erheblicher Cannabisgeruch bei ihr wahrgenommen werden. Diesbezüglich bestätigte die 26-jährige, dass sie Dauerkonsumentin von Cannabis sei und auch am heutigen Tag bereits Marihuana konsumierte habe. Ein Drogenschnelltest bestätigte die Angabe der Frau, dieser reagierte ebenfalls positiv auf die vorgenannte Stoffgruppe. Der Frau wurde schließlich die Weiterfahrt untersagt und eine Blutprobe entnommen. Gegen die 26-jährige wird nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen dem Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln eingeleitet.
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Fahrerin eines E-Scooters und Drogeneinfluss unterwegs

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