Im Rahmen der Verkehrskontrolle ergaben sich bei dem Mann körperliche Anzeichen auf einen möglichen Betäubungsmittelkonsum. Ein freiwillig durchgeführter Drogenschnelltest reagierte positiv auf die Stoffgruppe Kokain.
Die Weiterfahrt wurde dem 49-Jährigen daraufhin untersagt und eine Blutentnahme angeordnet. Im weiteren Verlauf räumte der Fahrer einen weiter zurückliegenden Konsum von Kokain sowie die regelmäßige Einnahme diverser Medikamente ein, die ebenfalls Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit haben können.
Gegen den Mann wurde ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss, sowie dem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.
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Fahren unter Kokaineinfluss

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