Im Rahmen der Kontrolle stellten die Einsatzkräfte fest, dass an dem E-Scooter kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Einen gültigen Versicherungsnachweis konnte der Fahrer ebenfalls nicht vorlegen.
Darüber hinaus wies der 28-Jährige drogentypische Auffälligkeiten auf. Er räumte einen regelmäßigen Cannabiskonsum ein. Ein durchgeführter Drogenschnelltest bestätigte den Verdacht und verlief positiv auf THC.
Dem Mann wurde die Weiterfahrt untersagt. Zudem wurde ihm zu Beweiszwecken eine Blutprobe entnommen.
Gegen den 28-Jährigen wurden ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts des Führens eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss berauschender Mittel eingeleitet.
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Fahren ohne Versicherungsschutz - dafür unter Cannabiseinfluss

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