Am 31.12.25 fiel einer Streife in Horrweiler gegen 16:30 Uhr ein geparkter PKW auf, an dem entstempelte Kennzeichen angebracht waren. Bei Überprüfung der Kennzeichen ergab sich, dass diese nie für das vorgefundene Fahrzeug ausgegeben waren. Das Fahrzeug selbst war zudem seit Dezember 2025 nicht mehr zum Verkehr zugelassen. Der 18-jährige Verantwortliche konnte noch vor Ort ermittelt, jedoch persönlich nicht angetroffen werden. Ein Strafverfahren wegen Verdachts des Kennzeichenmissbrauchs wurde eingeleitet und die Kennzeichen sichergestellt.
Etwa eine Stunde später erschien der 18-jährige bei der Polizei Bingen um etwas ungehalten die Herausgabe seiner Kennzeichen zu fordern. Dies war allein schon aus logistischen Gründen nicht möglich, da es der sicherstellenden Streife aufgrund weiterer Einsätze in der Zwischenzeit nicht möglich war zur Dienststelle zurückzukehren. Der Beschuldigte zeigte sich wenig geduldig und verließ unverrichteter Dinge die Dienststelle um sich in einen abgesetzt abgestellten PKW zu setzen und davon zu fahren.
Durch eine Streife erfolgte von hiesiger Dienststelle aus eine unmittelbare Nacheile um zu überprüfen in wie fern der genutzte PKW ordnungsgemäß zugelassen war. In der nachfolgenden Verkehrskontrolle zeigte sich zwar, dass mit dem Fahrzeug alles seine Richtigkeit hatte, allerdings ergaben Tests zur Fahrtüchtigkeit Verdachtsmomente für einen zeitnahen Drogenkonsum des Fahrers. Ein Drogenschnelltest bestätigte den Konsum von Cannabis. Die Weiterfahrt wurde untersagt und dem Pechvogel eine Blutprobe entnommen.
Da es sich bei dem 18-jährigen um einen Fahranfänger handelt, gilt für diesen ein absolutes Cannabisverbot am Steuer. Da dieser überdies erst kürzlich wegen eines ähnlich gelagerten Delikts in Erscheinung getreten ist, muss er neben der Verdopplung des Bußgelds auch mit fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.
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Ein Unglück kommt selten allein...

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