Im Rahmen der Überprüfung der Fahrtüchtigkeit wurden bei dem Fahrer deutliche Anzeichen für einen zeitnahen Betäubungsmittelkonsum festgestellt. Der Fahrer räumte den zurückliegenden Konsum von Cannabis ein. Ein durchgeführter Drogenschnelltest reagierte entsprechend des Verdachts positiv auf die Stoffgruppe THC.
Zur Beweisführung wurde dem 33-Jährigen eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Gegen ihn wurde ein entsprechendes Verfahren eingeleitet.
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E-Scooter unter Cannabiseinfluss

