Bei dem 39-jährigen Fahrer kann bei unmittelbarem Gesprächskontakt Alkoholgeruch wahrgenommen werden, ein freiwilliger Atemalkoholtest ergibt schließlich einen Wert von 0,58 Promille. Damit nicht genug, konnten zudem auch Anhaltspunkte für den Konsum von Betäubungsmitteln erlangt werden, der Fahrer bestätigte schließlich gegenüber den Beamten zuletzt erst vor wenigen Stunden Cannabis konsumiert zu haben. Ihm wurde daraufhin eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Der 39-jährige muss sich nun diesbezüglich im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren verantworten.
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E-Scooter unter Alkohol und Drogeneinfluss

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