Im Rahmen der Verkehrskontrolle ergaben sich Anzeichen auf einen zeitnahen Drogenkonsum. Auf Vorhalt räumte der Fahrer ein, am Vorabend Cannabis konsumiert zu haben. Im nachfolgenden Drogenschnelltest trat zudem auch der Konsum von Amfetamin zu Tage. Dem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen, die Weiterfahrt untersagt. Neben der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens wegen Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss wird sich der Fahrer auch strafrechtlich wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten müssen.
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E-Scooter-Fahrer unter Drogeneinfluss
