Dieser wies im Rahmen der Verkehrskontrolle deutliche körperliche Auffälligkeiten auf und räumte auf Vorhalt auch den Konsum von Marihuana ein. Ein Drogenschnelltest bestätigte sowohl die polizeilichen Feststellungen, als auch die Angaben des Fahrers. Die Weiterfahrt wurde untersagt und eine Blutprobe entnommen.
Gegen 21:40 Uhr wurde eine Streife im Mühlweg auf einen der Polizei bereits bekannten Fahrer eines E-Scooters aufmerksam. Bei der nun bereits dritten Kontrolle innerhalb von knapp 6 Wochen konnte erneut eine Beeinflussung des 24-jährigen Fahrers festgestellt werden. Ein Schnelltest ergab den Konsum von Amphetaminen. Auch dem 24-jährigen wurde die Weiterfahrt untersagt und eine Blutprobe entnommen. Aufgrund der nun bereits dritten Fahrt unter Alkohol/-Drogeneinfluss muss dieser im Falle einer Bestätigung des Verdachts durch die Rechtsmedizin mit einer empfindlichen Geldbuße von etwa 1500EUR rechnen.
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E-Scooter-Fahrer unter Drogeneinfluss

Symbolbild
dpa
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