In der nachfolgenden Verkehrskontrolle des 35-jährigen Fahrers ergaben sich deutliche Anzeichen auf einen zeitnahen Betäubungsmittelkonsum. Der Fahrer räumte auf Vorhalt schließlich den morgendlichen Konsum von Cannabis ein. Ein Drogenschnelltest bestätigte den Verdacht. Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt und eine Blutprobe entnommen. Als polizeilich bekannter Wiederholungstäter droht ihm im vorliegenden Fall die Verdopplung des Bußgelds.
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E-Scooter-Fahrer unter Cannabiseinfluss
