Im Verlauf der Verkehrskontrolle konnte der Anfangsverdacht des Betäubungsmitteleinfluss beim 26-jährigen Fahrer gewonnen werden. Ein vor Ort durchgeführter Drogenschnelltest auf Urinbasis reagierte schließlich positiv auf die Stoffgruppen Amphetamin und Cannabis. Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt und zu Beweiszwecken eine Blutprobe entnommen. Neben dem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr muss sich der 26-jährige zudem wegen dem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz rechtlich verantworten.
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E-Scooter Fahrer unter BTM Einfluss

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