Hierbei stellte der Vollzugsdienst Anzeichen von Alkohol- und Betäubungsmittelkonsum fest. Nachdem dieser zur Polizeidienststelle verbracht wurde, erhärtete sich der Verdacht. Der durchgeführte Test bestätigte einen Promillewert von 3,15.
Daher wurde ein Strafverfahren gegen den 36-jährigen eröffnet und eine Blutentnahme durchgeführt. Die Analyse der Blutprobe wird nachfolgend auch Aufschluss darüber geben, ob der Fahrzeugführer tatsächlich auch unter der Wirkung von Betäubungsmittel am Verkehr teilnahm.
Der Fahrzeugführer ist glücklicherweise nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Den Heimweg musste dieser ohne seinen E-Scooter antreten.
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E-Scooter-Fahrer mit 3,15 Promille kontrolliert
