Da auf dem E-Scooter kein Versicherungskennzeichen angebracht ist, wird das Fahrzeug samt Fahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Im Verlauf der Kontrolle gibt der Beschuldigte den Beamten gegenüber an, dass für den E-Scooter zurzeit kein gültiger Versicherungsschutz vorliegt. Weiterhin fallen den Beamten beim Beschuldigten Anzeichen auf einen möglichen Betäubungsmittelkosnum auf. Auch hier räumt der Beschuldigte ein, vor kurzem Marihuana konsumiert zu haben, weshalb im Anschluss an die Verkehrskontrolle ein Verbringung zur Dienststelle, zwecks Blutentnahme erfolgt. Der Beschuldigte muss sich nun eines Fahren ohne gültigen Versicherungsschutzes sowie des Führens eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln verantworten.
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E-Scooter Ausflug endet mit Blutprobe

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