Polizeiinspektion Bingen
Drei Verkehrssünder auf Elektrokleinstfahrzeugen festgestellt
Symbolbild
Bernd Settnik/dpa

Bingen am Rhein (ots) - Im Verlauf des Donnerstags, 02.07.2026, konnten Beamte der Polizei Bingen im Stadtgebiet gleich drei Verkehrssünder auf Elektrokleinstfahrzeugen aus dem Verkehr ziehen.

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Den Anfang machte ein 37-jähriger E-Scooter-Fahrer, den die Beamten gegen 18:20 Uhr in der Schlossbergstraße einer Verkehrskontrolle unterzogen. Im Rahmen der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass an dem genutzten Fahrzeug ein bereits abgelaufenes Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2024 angebracht war. Da der Fahrer keinen gültigen Versicherungsnachweis vorweisen konnte und somit ohne Versicherungsschutz unterwegs war, wurde ihm die Weiterfahrt untersagt. Zudem wurde ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Er gab an, sich der Notwendigkeit einer jährlichen Erneuerung des Versicherungsschutzes nicht bewusst gewesen zu sein.

Gegen 22:00 Uhr kontrollierten die Beamten in der Hitchinstraße schließlich den 67-jährigen Fahrer eines elektrisch betriebenen Fahrrads, das ohne Muskelkraft fortbewegt werden kann. Da das Fahrzeug per Knopfdruck auf eine Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h beschleunigt werden kann, ist auch dieses versicherungspflichtig. Ein entsprechendes Versicherungskennzeichen war an dem Fahrzeug jedoch nicht angebracht. Zudem konnte der Fahrer keinen Versicherungsnachweis vorlegen. Auch in diesem Fall wurde die Weiterfahrt untersagt und ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet.

Den Schluss machte gegen 22:06 Uhr ein 22-jähriger E-Scooter-Fahrer, den die Beamten in der Kapuzinerstraße einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dieser war den Beamten zuvor aufgefallen, da er in der Fußgängerzone und trotz der bereits einsetzenden Dämmerung ohne Beleuchtung unterwegs war.

Bei der Kontrolle nahmen die Beamten bei dem Fahrer cannabistypischen Geruch wahr. Zudem zeigte dieser körperliche Anzeichen, die auf einen möglichen Betäubungsmittelkonsum hindeuteten. Der Mann räumte daraufhin den Konsum von Cannabis am selben Tag ein, was ein durchgeführter Drogenschnelltest bestätigte.

In der Folge wurde dem Mann auf der Dienststelle eine Blutprobe zur Beweiserhebung entnommen und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Auch hier wurde die Weiterfahrt untersagt.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter sowie bestimmte Elektrofahrräder einer gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen. Der Versicherungsschutz muss jährlich erneuert werden - das jeweils gültige Versicherungskennzeichen ist gut sichtbar am Fahrzeug anzubringen. Wer ohne gültigen Versicherungsschutz am Straßenverkehr teilnimmt, macht sich strafbar.

Darüber hinaus erinnert die Polizei daran, dass für Fahrzeugführer die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss berauschender Mittel untersagt ist. Verstöße können neben empfindlichen Bußgeldern und Fahrverboten auch straf- oder führerscheinrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

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