Der Herr ist den Beamten bereits bekannt, da er am Vorabend mit dem angesprochenen Scooter kontrolliert wurde und dabei unter dem Einfluss von Cannabis stand. In dem Rahmen wurde auch der Scooter sichergestellt. Damit ihm sein Gefährt wieder ausgehändigt werden kann, muss er zunächst seine Fahrtüchtigkeit in Form eines Drogenschnelltests nachweisen. Da der Urintest erneut positiv auf Cannabis anschlägt und der 26-jährige mit einem zweiten E-Scooter vorfuhr, wird ihm, wie auch am Vorabend, eine Blutprobe entnommen und ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
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Dienststellenbesuch unter Cannabiseinfluss
