Zuvor fiel das Fahrzeug der Streife durch kleinere Fahrunsicherheiten wie leichte Schlangenlinien und auch einer ruckartigen Vorbeifahrt an geparkten PKW auf. Bei der anschließenden Kontrolle konnten die Beamten deutlichen Alkoholgeruch wahrnehmen. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,08 Promille. Der Fahrer gab hierzu an, zuletzt am Vorabend Alkohol getrunken zu haben und sich eigentlich sicher gefühlt zu haben. Dem Fahrer wurde zur weiteren Beweisführung eine Blutprobe entnommen. Aufgrund der Fahrauffälligkeiten wurde darüber hinaus auch der Führerschein sichergestellt. Ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr wurde eingeleitet, dem Verkehrssünder droht nun eine mehrmonatige Entziehung der Fahrerlaubnis.
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Deutlich unterschätzter Restalkohol

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