Bei der Kontrolle legte die Frau eine britische Lernfahrerlaubnis vor. Diese berechtigt in Deutschland nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen und war zudem bereits seit dem 2. Oktober 2025 abgelaufen.
Die seit 2017 in Deutschland wohnhafte Frau erklärte, ihr sei nicht bekannt gewesen, dass sie mit diesem Dokument in Deutschland kein Auto fahren dürfe. Die Weiterfahrt wird ihr hieraufhin untersagt.
Gegen die 33-Jährige wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Die Polizei weist darauf hin, dass der alleinige Besitz eines ausländischen Lernführerscheins nicht ausreicht, um in Deutschland ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen zu dürfen. Bei Unklarheiten sollten sich Betroffene vor Fahrtantritt an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde wenden.
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Britische Lernfahrerlaubnis bei Verkehrskontrolle vorgelegt

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