Bei dem Brand entstanden Schäden im sowohl privat als auch gewerblich genutzten Bereich des Anwesens. Die Schadenshöhe dürfte im sechsstelligen Bereich liegen. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei Bad Kreuznach in Zusammenarbeit mit einem Gutachter ergaben, dass ein fahrlässiger Umgang mit Glutresten eines Grillfeuers als Brandursache vorliegen dürfte. Im Zuge der Brandortuntersuchung konnten technische Brandursachen ausgeschlossen werden. Im Rahmen der ersten Löschversuche zog sich der Eigentümer leichte Verletzungen zu.
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Brand eines Wohnhauses samt Nebengebäude

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