Im Rahmen der Unfallaufnahme stellen die eingesetzten Beamten dann Alkoholgeruch, ausgehend von dem 68-jährigen Unfallverursacher, fest. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest bestätigt den Verdacht. Eine im Anschluss genommene Blutprobe soll nun den Alkoholwert gerichtsverwertbar festhalten. Durch die Polizei wird zudem der Führerschein des Verursachers sichergestellt. Diesem ist es zunächst nicht mehr gestattet ein Fahrzeug zu führen, bis eine endgültige Entscheidung eines Richters vorliegt.
Sollte es weitere Zeugen des Vorfalles geben, werden diese gebeten sich unter unten stehender Adresse bei der Polizei Kirn zu melden.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Kirn
Telefon: 06752 156-0
E-Mail: pikirn@polizei.rlp.de
Website: https://s.rlp.de/MoXmM2K
Original-Content von: Polizeiinspektion Kirn, übermittelt durch news aktuell
Blechschaden mit Folgen

Lesezeit 1 Minute