Hier lag das Augenmerk auf der Verkehrstüchtigkeit der Fahrerführer.
Gegen 01.40 Uhr näherte sich ein Zweiradfahrer der Kontrollstelle. Es hatte zunächst den Anschein als wollte der Fahrer den Anhaltesignalen keine Folge leisten. Letztlich blieb er kurz vor der Beamtin stehen. Bei dem 25-jährigen Fahrer konnte Alkoholgeruch festgestellt werden. Des Weiteren ergaben sich drogenbedingte Auffälligkeiten. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,55 Promille; der freiwillige Drogenschnelltest reagierte zudem auf zwei Stoffgruppen positiv.
Daher wurde eine Blutprobe entnommen und der Führerschein sichergestellt.
Im Rahmen der Ermittlungen wurde festgestellt, dass es sich bei dem Zweirad um ein Kleinkraftrad handelte. Da der ausländische Fahrer bereits länger als ein halbes Jahr in Deutschland wohnt, wurde zusätzlich eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgelegt.
Daher der Hinweis, wer als Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Staates seinen Wohnsitz nach Deutschland verlegt, darf mit seinem ausländischen Führerschein grundsätzlich nur noch sechs Monate am Straßenverkehr teilnehmen.
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Betrunken und ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs

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