Zur genannten Zeit wurde der 23-jährige Fahrer des E-Scooters in der Hitchinstraße einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei konnte durch die kontrollierende Streife zunächst Alkoholgeruch wahrgenommen werden, die Beatmung des Atemalkoholtestgeräts ergab 0,49 Promille. Neben der Alkoholbeeinflussung konnte auch Cannabisgeruch festgestellt werden. Der Fahrer räumte auch den diesbezüglichen Konsum ein.
Damit nicht genug, fiel dem Verkehrssünder während der Kontrollmaßnahme ein kleines Ziptütchen mit pulvriger Substanz aus der Hosentasche, was sich als Amfetamin herausstellte. Die Weiterfahrt wurde dem erst im Juni wegen einer Fahrt unter Cannabiseinfluss aufgefallenen Fahrer untersagt und eine Blutprobe angeordnet. Das Amfetamin wurde sichergestellt.
Der Wiederholungstäter wird sich nun neben der Fahrt unter Einfluss von Alkohol- und Drogeneinfluss auch wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz strafrechtlich verantworten müssen.
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Berauschte Fahrt

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