Bei dem 19-jährigen Fahrzeugführer können Hinweise auf einen möglichen Betäubungsmittelkonsum festgestellt werden. Dies wird durch einen freiwillig durchgeführten Urinschnelltest, welcher positiv auf die Stoffgruppe THC reagiert, bestätigt. Der Fahrzeugführer wird zwecks Entnahme einer Blutprobe auf hiesige Dienststelle verbracht. Er muss nun mit einem Bußgeld und einem einmonatigem Fahrverbot rechnen.
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Autofahrt unter Einfluss von THC

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dpa