Die geschädigte Fahrzeugführerin blieb in der Stefan-George-Straße an der rot zeigenden Lichtzeichenanlage stehen, der nachfolgende 57-jährige Verkehrsteilnehmer bemerkte die Verkehrssituation zu spät und fuhr auf. An den beiden Fahrzeugen entstanden lediglich geringe Schäden, die beiden Insassinnen des geschädigten Fahrzeugs wurden infolge des Auffahrunfalls leicht verletzt und klagten über Nackenschmerzen. Im Rahmen der Unfallaufnahme wurde der eingesetzten Streife der Grund für den Verkehrsunfall schnell deutlich, denn ausgehend vom Unfallverursacher konnte starker Alkoholgeruch wahrgenommen werden. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,40 Promille. Der Führerschein des 57-jährigen wurde einbehalten und eine Blutprobe entnommen. Der Unfallverursacher wird nun mit einer mehrmonatigen Fahrerlaubnissperre rechnen müssen.
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Auffahrunfall unter Alkoholeinfluss

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