Den Anfang machte ein 35-jähriger Mann, der gegen 15:00 Uhr auf seinem Elektrokleinstfahrzeug im Bereich des Fruchtmarktes einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde. Dieser wies im Rahmen der Kontrolle körperliche Anzeichen auf, die den Verdacht auf eine Beeinflussung durch Betäubungsmittel begründeten. Der Mann war in der Vergangenheit bereits wegen eines ähnlichen Vorfalls polizeilich in Erscheinung getreten. Zur Beweiserhebung wurde dem 35-Jährigen eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt.
Gegen 17:40 Uhr kontrollierten die Beamten schließlich einen weiteren E-Scooter, diesmal auf einem Wirtschaftsweg entlang der L400 bei Bingen-Sponsheim. Zu Beginn der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass an dem E-Scooter kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Einen entsprechenden Versicherungsnachweis konnte der 44-jährige Fahrer vor Ort ebenfalls nicht erbringen. Darüber hinaus konnten auch bei diesem, bereits polizeilich in Erscheinung getretenen Mann, Anzeichen für einen möglichen Betäubungsmittelkonsum festgestellt werden. Ein durchgeführter Drogenschnelltest verlief positiv auf Amphetamine. Auch diesem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt und eine Blutprobe entnommen.
Beide Fahrer werden sich nun, insbesondere bei einer Bestätigung des Verdachts durch die Blutuntersuchung, in entsprechenden Verfahren für ihr Verhalten verantworten müssen.
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Auffällige E-Scooter-Fahrer in Bingen am Rhein

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dpa
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