Im Kontrollzeitraum konnten insgesamt drei berauschte Fahrzeugführer aus dem Verkehr gezogen werden.
Den Auftakt machte gegen kurz vor 16 Uhr ein 28-jähriger Fahrer eines E-Scooters. Bei diesem konnte im Rahmen der Verkehrskontrolle Alkoholgeruch festgestellt werden. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,72 Promille. Damit nicht genug ergaben sich zudem Anzeichen auf einen Drogenkonsum, was der Fahrer auch einräumte. Ein Drogenschnelltest lieferte den Nachweis des Konsums von Cannabis sowie auch Kokain. Der 28-jährige wird sich nun in zwei Strafverfahren wegen Trunkenheit am Steuer sowie Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten müssen.
Kurz darauf steuerte ein weiterer E-Scooter-Fahrer in die Kontrollstelle. Bei dem 34-jährigen Fahrer ergaben erste Tests Anzeichen auf einen zeitnahen Drogenkonsum, woraufhin der Fahrer einräumte in der Vornacht Cannabis konsumiert zu haben. Auch in diesem Fall bestätigte der Drogenschnelltest die polizeilichen Feststellungen und eigenen Angaben. Gegen den Fahrer wurde ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Zu guter Letzt, kurz vor Beendigung der Kontrolle, gegen 17:00 Uhr, wurde dann durch besorgte Verkehrsteilnehmer ein auffällig streitendes Pärchen in einem unweit der Kontrollstelle fahrenden PKW gemeldet. Durch eine Streife der Kontrollstelle konnte das gemeldete Fahrzeug einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Der bereits polizeilich bekannte 34-jährige Fahrer war aufgrund einer in der Vergangenheit getätigten Fahrt unter Drogen- sowie Alkoholeinfluss nicht mehr im Besitz eines Führerscheins. Auch in der nun durchgeführten Kontrolle konnten ihm erneut ein Drogen- sowie Alkoholkonsum nachgewiesen werden. Der Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,83 Promille, der Drogenschnelltest reagierte positiv auf die Stoffgruppe THC. Neben dem Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erwartet den Fahrer nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Alkohol- und Drogen am Steuer.
Allen drei Fahrern wurden zu Beweiszwecken Blutproben entnommen und die Weiterfahrt unterbunden.
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Aller guten Dinge sind drei

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