Nach bisherigen Ermittlungen stürzte ein 71-jähriger Fahrer eines E-Scooters ohne Fremdeinwirkung und zog sich hierbei schwere Verletzungen zu. Der Mann wurde durch Ersthelfer erstversorgt und anschließend durch den Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht.
Im Rahmen der Unfallaufnahme ergaben sich Hinweise auf eine erhebliche Alkoholisierung des Fahrzeugführers. Eine im Krankenhaus durchgeführte Blutalkoholbestimmung ergab einen Wert von etwa 2,0 Promille.
Die Ursache des Verkehrsunfalls ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen.
Während der Rettungsmaßnahmen musste die Polizei mehrfach Schaulustige davon abhalten, die Einsatzsituation zu filmen oder die Arbeit der Rettungskräfte zu behindern.
Aus gegebenem Anlass weist die Polizei darauf hin, dass das Filmen hilfloser oder verletzter Personen sowie die Behinderung von Rettungskräften kein Kavaliersdelikt darstellt und straf- beziehungsweise ordnungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
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Alleinunfall eines E-Scooter-Fahrers - Fahrer erheblich alkoholisiert

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