Mutmaßlich aufgrund geistiger und / oder körperlicher Mängel geriet sie in den Gegenverkehr, und kollidierte dort mit dem VW einer 50-jährigen Frau.
Die 71-jährige setzte ihre Fahrt zunächst unbeirrt fort, konnte jedoch durch die VW-Fahrerin auf einem nahegelegenen Supermarktparkplatz gestellt werden.
Beide Unfallbeteilige blieben unverletzt; an den Fahrzeugen entstand jedoch Sachschaden. Der Unfallverursacherin wurde die Weiterfahrt untersagt. Die Polizei Betzdorf führt ein Ermittlungsverfahren zur Unfallursache.
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Zusammenstoß im Gegenverkehr
