"E-Scooter") fest, welches mit deutlich mehr als Schrittgeschwindigkeit durch die Betzdorfer Fußgängerzone geführt wurde. Im Rahmen der anlassbezogenen Verkehrskontrolle kam heraus, dass der 19-jährige nicht über die erforderliche Haftpflichtversicherung für sein Fahrzeug verfügte. Gegen ihn wurde somit eine entsprechende Strafanzeige erstattet.
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Zu schnelles Fahren in der Fußgängerzone führt zu Strafanzeige
