Der Unfall ist durch eine zufällig vorbeifahrende Verkehrsteilnehmerin gemeldet worden. Die eingesetzten Beamten stellten im Rahmen der Unfallaufnahme fest, dass der 40-Jährige Fahrzeugführer aus dem Landkreis Alzey-Worms weder im Besitz einer Fahrerlaubnis, noch verkehrstüchtig ist. Es konnte eine Beeinflussung durch Betäubungsmittel festgestellt werden.
Gegen den Fahrzeugführer sind mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Zudem dürfte eine Regulierung des Schadens durch die Kfz-Versicherung aufgrund der Feststellungen fraglich sein.
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Wildunfall deckt mehrere Verkehrsvergehen auf
