Der Mindestabstand wurde nicht eingehalten. Darüber hinaus trug keiner der anwesenden Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung. Den Beteiligten wurde ein Platzverweis erteilt, dem sie umgehend nachkamen. Aufgrund des Verstoßes gegen 14. CoBeLVO wurde gegen die Beteiligten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
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Verstoß gegen die 14. CoBeLVO

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dpa