Nach bisherigen Erkenntnissen beabsichtigte ein 56-jähriger Pkw-Fahrer, von einem Parkplatz, in die August-Horch-Straße einzufahren. Hierbei kollidierte er mit einem 57-jährigen Fußgänger, der die August-Horch-Straße in diesem Moment überquerte. Der Fußgänger kam zu Sturz. Hierbei zog er sich leichte Verletzungen zu. Am Fahrzeug entstand kein Sachschaden.
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Verkehrsunfall mit Personenschaden

