Die Unfallursache wurde durch ein Kleinkraftrad gesetzt, welches verbotswidrig über eine dortige Sperrfläche fuhr um entgegengesetzt der Fahrtrichtung in die dortige Einbahnstraße zu fahren. Die entgegenkommenden Fahrzeuge mussten stark bremsen, was zu dem Auffahrunfall führte. Der entstandene Sachschaden an den beteiligten PKW liegt im niedrigen fünfstelligen Eurobereich. Zudem wurde einer der Beteiligten leicht verletzt.
Im Rahmen der Unfallaufnahme ergaben sich Hinweise darauf, dass die 30-jährige Fahrerin des Kleinkraftrades unter Drogeneinfluss stand und nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für ihr Fahrzeug war. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Der Frau wurde eine Blutprobe entnommen.
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Verkehrsunfall mit leicht verletztem Beteiligten

Symbolbild
dpa
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