Bei der Kontrolle ergaben sich Hinweise auf eine Beeinflussung durch Betäubungsmittel, eine solche Substanz wurde aufgefunden. Des weiteren verfügte der E-Scooter nicht über ein Versicherungskennzeichen und bei dem E-Bike stellte sich heraus, dass dies bei einem Diebstahl entwendet wurde. Entsprechende Maßnahmen wurden erhoben, Strafanzeigen gefertigt.
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Verkehrsteilnahme mit entwendetem E-Bike unter dem Einfluß von Betäubungsmitteln
