Infolgedessen stellte sich heraus, dass der 29-Jährige Fahrzeugführer eines PKW nicht im Besitz der dafür erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Ferner hatte er an dem nicht zugelassenen PKW "rote Nummern" angebracht, die nie ausgegeben waren. Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass gegen den Fahrzeugführer ein aktueller Haftbefehl besteht. Gegen den 29-Jährigen wurden entsprechende Strafverfahren eingeleitet. Weiterhin wurde er vor Ort festgenommen und einer Justizvollzugsanstalt zugeführt.
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Verkehrskontrolle führte zu mehreren Strafanzeigen, sowie zur Vollstreckung eines Haftbefehls.

