Neben dem eingeleiteten Strafverfahren erwartet den Fahrer zusätzlich noch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, da der Herr zunächst die Personalien eines nahen Verwandten angegeben hat um den Umstand der fehlenden Fahrerlaubnis zu verdecken. Gegen den Fahrzeughalter, einem Bekannten des Beschuldigten, wird ebenfalls strafrechtlich ermittelt, da dieser die Fahrt ohne Fahrerlaubnis zugelassen bzw. geduldet hat.
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Verkehrskontrolle, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Angabe falscher Personalien
