Nach Zeugenangaben überholte der Fahrer eines schwarzen Peugeots einen Geschädigten trotz Gegenverkehrs, und musste deshalb zwischen diesem und einem vorausfahrenden Fahrzeug einscheren. Der Peugeot-Fahrer musste eine Gefahrenbremsung einleiten, um dem Vorausfahrenden nicht aufzufahren, was wiederum den Geschädigten ebenfalls zu einer Gefahrenbremsung nötigte.
Die Polizeiinspektion Betzdorf führt ein Strafverfahren und nimmt Hinweise, insbesondere von weiteren Zeugen, unter der Rufnummer 02741 926-0 oder per E-Mail an pibetzdorf@polizei.rlp.de entgegen.
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Verkehrsgefährdung durch gefährliches Überholmanöver

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