Da seine Fahrweise dazu noch sehr auffällig war, wurde eine entsprechende Verkehrskontrolle durchgeführt. Dabei stellten die Beamten fest, dass der 29-jährige offenbar nicht unerheblich unter Alkoholeinfluss stand. Er verweigerte jedoch jegliche Kooperation, und stieg erst nach Anforderung von Unterstützungskräften und Androhung von Zwangsmitteln aus seinem Fahrzeug aus. Eine Blutprobenentnahme wurde angeordnet und durchgeführt. Das Fahrzeug des Beschuldigten musste aufgrund des Abstellorts abgeschleppt werden.
Neben dem Fahren unter Alkoholeinfluss muss sich der Mann nun wegen Urkundenfälschung und Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz und das Kraftfahrzeugsteuergesetz verantworten.
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Unterschiedliche Kennzeichen verraten Alkoholsünder

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