Er beabsichtigte, sein verlorenes Mobiltelefon, welches bei der Polizei abgegeben wurde, abzuholen. Während des Gesprächs konnte festgestellt werden, dass der Mofa-Fahrer deutlich unter Alkoholeinfluss stand. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von annähernd 2 Promille. Es erfolgte die Entnahme einer Blutprobe und die Einleitung eines Strafverfahrens. Einen Führerschein besitzt der Beschuldigte schon seit geraumer Zeit nicht mehr.
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Trunkenheitsfahrt / Beschuldigter fährt selbst bei der Polizei vor

