Bei der anschließenden Kontrolle des 29-jährigen Fahrzeugführers ergaben sich Hinweise auf eine Beeinflussung durch Alkohol. Dies bestätigte ein durchgeführter Atemalkoholtest.
Im Anschluss wurde dem Beschuldigten eine Blutprobe entnommen und der Führerschein mit dem Ziel der Einziehung sichergestellt.
Ein entsprechendes Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr gem. § 316 StGB wurde eingeleitet.
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Trunkenheit im Verkehr auf der B42

