Die regelmäßig stattfindenden Kontrollen nach dem Jugendschutzgesetz wurden durch zwei Beamte des Sachgebietes Jugend der Polizeiinspektion Betzdorf und zwei Mitarbeiterinnen des Jugendamtes der Kreisverwaltung Altenkirchen in Kooperation begleitet.
Zielrichtung war die Überprüfung, ob geltende Jugendschutzbestimmungen hinsichtlich der Erlangung von Alkohol und Tabakwaren eingehalten werden.
Die Jugendliche versuchte zu diesem Zweck in verschiedenen Lebensmittelmärkten sowie auch an Tankstellen, Zigaretten und hochprozentige alkoholische Getränke zu erwerben.
Hierbei kam es in fünf der insgesamt zwölf kontrollierten Geschäfte zur bußgeldbewährten Abgabe jugendschutzrelevanter Produkte an die Jugendliche.
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Testkäufe zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes in der VG Kirchen

Symbolbild
dpa
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