Mehrfach wurde die Person durch Verkehrsteilnehmer, Passanten und Anwohner, auf Grund seines auffälligen und teilweise betrunkenen Zustandes, gemeldet. Da die erste polizeiliche Ansprache beim Verantwortlichen keine Wirkung zeigte und er im Nachgang versuchte gewaltsam einen Verkaufsautomaten zu öffnen, nächtigte er im Gewahrsam der Polizei.
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Tag endet im Polizeigewahrsam

