Aufgrund der Auffindesituation ist von einem Alleinunfall des 32-jährigen mit seinem Elektrokleinstfahrzeug (sog. E-Scooter) auszugehen. Der Unfallfahrer wurde aufgrund einer Kopfverletzung durch den Rettungsdienst zur Behandlung in ein Klinikum verbracht.
Im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme wurde festgestellt, dass das vom Beschuldigten genutzte Kraftfahrzeug nicht über die erforderliche Haftpflichtversicherung verfügte.
Die Polizeiinspektion Betzdorf nimmt Hinweise von Zeuginnen und Zeugen, welche Angaben zur vorangegangenen Fahrt des 32-jährigen oder zum Unfallgeschehen machen können, unter der Rufnummer 02741 926-0 oder per E-Mail an pibetzdorf@polizei.rlp.de entgegen.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Betzdorf
PHK Jan Hansonis
Telefon: 02741 926-146
E-Mail: pibetzdorf@polizei.rlp.de
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Schwerverletzter nach Unfall mit Elektrokleinstfahrzeug - Zeugenaufruf

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