Dabei mussten in zwei Fällen Ordnungswidrigkeiten wegen unzureichend im Fahrzeug gesicherter Kinder geahndet werden. Außerdem mussten mehrere Verkehrsteilnehmende zur Einhaltung der maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h ermahnt werden. Geschwindigkeitsverstöße ließen sich den Betroffenen aufgrund der örtlichen Geschwindigkeitsmesstafel dabei anschaulich aufzeigen.
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