Zunächst stellten die Beamten fest, dass an dem Elektrokleinstfahrzeug kein gültiges Versicherungskennzeichen angebracht war. Darüber hinaus ergaben sich Anhaltspunkte dafür, dass der Heranwachsende unter dem Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln stand.
Der 18-Jährige räumte gegenüber den eingesetzten Beamten den Konsum von Alkohol und Cannabis ein. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von gut 1 Promille.
Dem 18-Jährigen wurde die Weiterfahrt untersagt. Zudem wurde ihm im Rahmen der Anzeigenaufnahme eine Blutprobe entnommen. Entsprechende Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet.
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Rollerfahrer ohne Versicherungsschutz aber unter Alkohol- und Drogeneinfluss unterwegs.

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