Hierbei fiel auf, dass der Roller keine gültige Versicherung hatte, anstatt dessen fiel allerdings der Alkoholgeruch beim Fahrer auf. Im weiteren Verlauf der Kontrolle bestätigte sich der Verdacht und der 60-jährige Fahrer aus Unkel musste die Polizisten mit zur Wache begleiten, um einen gerichtsverwertbaren Alkoholtest durchzuführen. Im weiteren muss er sich nun in einem Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, sowie in einem Ordnungswidrigkeiten-Verfahren wegen der Fahrt unter Alkohol verantworten.
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Rollerfahrer ohne Versicherung, dafür betrunken
