Dabei stellte sich heraus, dass der 19-jährige nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war, da dieser aufgrund seines längerfristigen Aufenthalts in Deutschland von seinem ausländischen Führerscheinen keinen Gebrauch mehr machen durfte. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt, und leiteten ein Strafverfahren gegen den Heranwachsenden ein.
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Ohne Fahrlaubnis unterwegs
